Militärversorgung
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Militärversorgung — Militärversorgung, Versorgung zum Weiterdienen unfähiger Militärpersonen von Staats wegen. Sie besteht in Pension (s. d.), Aufnahme in ein Invalidenhaus (s. Invaliden), Verwendung im Garnisondienst und Erteilung der Berechtigung zur Anstellung im … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kapitulation — (neulat.), 1) Vertrag, namentlich eine in verschiedene Abschnitte (Kapitel) eingeteilte völkerrechtliche Abmachung; insbes. ein Vertrag zwischen zwei kriegführenden Korps wegen Einstellung des Kampfes. Fehlt es der Besatzung eines festen Platzes… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Militäranwärter — Militäranwärter, s. Militärversorgung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Stellenanwärter — Stellenanwärter, s. Militärversorgung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Versorgungsberechtigung — Versorgungsberechtigung, der durch Gesetz, Vertrag oder letztwillige Verfügung begründete Anspruch auf einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Dahin gehören namentlich die Ansprüche der Beamten und Offiziere auf Pension und auf Versorgung ihrer Witwen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zivilversorgungsschein — Zivilversorgungsschein, s. Invalidenversorgung und Militärversorgung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Pension — Offiziere, einschl. Sanitätsoffiziere des Reichsheeres, der kaiserlichen Marine und der kaiserlichen Schutztruppen. Im deutschen Heer hat jeder aktive Offizier und Sanitätsoffizier nach dem Reichsgesetz vom 31. Mai 1906 Anspruch auf eine… … Meyers Großes Konversations-Lexikon